Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euro der Erhaltungs-/ Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Beispiel:
Malerarbeiten (Nur Arbeitskosten) |
4.700,–€ |
19% MwSt. *) |
893,–€ |
Abzugsfähige Kosten |
5.593,–€ |
Steuerermäßigung 20% |
1.118,60€ |
Direkt von der Steuerschuld abziehbar |
1.118,60€ |
*) Änderung beim ges. MwSt.-Satz vorbehalten